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Nach einem Eilverfahren am AG Frankfurt wurde einem Arbeitnehmer aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie gegenüber seiner Bank eine verlängerte Frist zur Rückzahlung seiner Kontoüberziehung zugesprochen. Eine Stundung ist aber erst rechtmäßig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Pandemie Einnahmeausfälle (hier: Kurzarbeit) hat. Die Bank hatte dem Arbeitnehmer die Geschäftsbeziehung gekündigt und
Unklarheiten oder Lücken in der Satzung einer Gesellschaft können einen späteren Konflikt zwischen den Gesellschaftern (oder deren Erben) erheblich forcieren. Bei einer Mehrpersonengesellschaft sollte daher schon bei der Gründung bedacht werden, im Gesellschaftsvertrag klare Regelungen für die künftige Zusammenarbeit festzulegen (z.B. für die Beschlussfassung, die Geschäftsführung, den Ausschluss eines Gesellschafters
Schon die Androhung der Enterbung ist ein beliebtes (und meist auch effektives) Mittel zum Überzeugen bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Familie. Das gleiche gilt bei Zerwürfnissen, Entfremdung, tiefen Gräben oder schlicht und einfach der Funkstille. Doch Vorsicht: Nach deutschem Recht heißt die Enterbung z.B. eines ungeliebten Kindes nicht automatisch, dass dieses
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, Notare übernehmen als öffentliche Amtsträger wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege und haben somit eine systemrelevante Bedeutung für die Funktionsfähigkeit bestimmter zentraler Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens. Auch in Zeiten des Coronavirus bleibt der Gang zu unserem Notariat möglich: Bürgerinnen und Bürger können
Ansprüche von Banken gegen ihre Kunden auf Rückzahlung (Tilgung und Zins), die im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig werden, werden nun kraft Gesetzes gestundet. D.h. die Fälligkeit der Ansprüche wird um drei Monate hinausgeschoben. Zur Erklärung: Ein Anspruch, der am 2. April 2020 fällig