Erbrecht

Erbrecht

Ziel unserer Beratung ist die Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben und die Strukturierung der Erbfolge (z.B. vor dem Zugriff des Staates). Hierzu beraten wir Sie bei der Erstellung und Änderung von Testamenten und Erbverträgen. Wir stehen Ihnen ferner bei formalen Nachlassangelegenheiten beratend zur Seite und stellen für Sie z.B. Anträge auf die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen.