Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie in sämtlichen notariellen und anwaltlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts: Von der Wahl der Rechtsform einer Gesellschaft über die Übertragung von Geschäftsanteilen oder die Protokollierung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen.

Zu unseren Kernkompetenzen gehören daneben komplexe Umwandlungen, Börsengänge oder die Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge.

Darüber hinaus entwerfen wir Verträge, nehmen Beglaubigungen, Beurkundungen und Handelsregisteranmeldungen vor und wickeln Transaktionen treuhänderisch für Sie ab.

Eine enge Zusammenarbeit mit Ihren Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie Ihrer Rechtsabteilung ist für uns auf Wunsch selbstverständlich.

Unser Beratungsrepertoire umfasst ferner die Verhandlung, Beurkundung und Abwicklung von Unternehmensübernahmen, -zusammenschlüssen und Beteiligungsvereinbarungen (M&A) im privaten und öffentlichen Sektor. Hierbei handeln wir stets lösungsorientiert, insbesondere bei der Beteiligung ausländischer Gesellschaften, Gesellschafter oder Geschäftsführer.