Vorsorge

Vorsorge

Wann das Schicksal einen Menschen trifft, ist in den wenigsten Fällen vorhersehbar. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise bei der Errichtung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen. Mit der General- und Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie einen von Ihnen gewählten Dritten, für Sie als Vertreter z.B. Erklärungen abzugeben. Mit der Patientenverfügung legen Sie im Ernstfall Ihre eigenen Handlungsrichtlinien dar, welche die behandelnden Ärzte zu akzeptieren haben.

Ziel ist es hierbei, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden und Ihrem Willen Geltung zu verschaffen. Selbstverständlich lassen wir Ihre Vorsorgeurkunden auf Ihren Wunsch hin beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.