Höhere Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ab 2023: Jetzt noch schnell zum Notar?
Höhere Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ab 2023: Jetzt noch schnell zum Notar? Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine erhebliche Verschärfung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Kraft. Betroffen sind selbstgenutzte Häuser und Eigentumswohnungen sowie Gewerbeimmobilien. Ist bei selbstgenutzten Immobilien kein Vergleichswertverfahren auf Grundlage anderer Immobilienverkäufe in der Umgebung möglich, greift das Sachwertverfahren. Künftig wird berechnet, dass eine Wohnimmobilie 80 Jahre statt bisher 70 Jahre genutzt wird, wodurch der Alterswert sinkt und der Restwert steigt. Hinzukommt der Sachwertfaktor, der die aktuelle Marktlage abbilden soll. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung würde der Wert erheblich erhöht werden und damit zu zweistelligen prozentualen Wertsteigerungen führen. Zudem wird ein erhöhter Regionalfaktor bei besonders attraktiven Standorten berechnet, der den Immobilienwert zusätzlich erhöht. Auch beim Ertragswertverfahren, wo Mieteinnahmen und Kosten einfließen, wird es aufwändiger. Denn Eigentümer können keine Kostenpauschale mehr verrechnen, sondern müssen die Kosten detailliert nachweisen. Es ist wahrscheinlich, dass dadurch die Abschläge geringer ausfallen und es damit teurer wird. Es wird bemängelt, dass zwar die Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer nach geltenden Immobilienwerten erhöht wird, aber die Freibeträge bei Vererbung oder …