Bank- & Kapitalmarktrecht

Bank- & Kapitalmarktrecht

Wir unterstützen sowohl Kreditinstitute, Anlageberater- bzw. Vermittler als auch Privatpersonen, wenn entsprechende anwaltliche Hilfe im Bereich des Bank- oder des Kapitalmarkt­rechtes benötigt wird. Für Ihre Interessen setzen wir uns gleichermaßen ein. Ansprechpartner ist der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Cai Niklaas Harders.

Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, aber auch bereits im Rahmen von Vertrags­verhandlungen stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung helfen wir insbesondere bei

  • Widerruf von Darlehensverträgen,
  • Prüfung von Kreditsicherheiten,
  • Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht (Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Unternehmens­beteiligungen u.a.).

Widerruf von Darlehensverträgen

Nach aktuellen Studien wurden in der Vergangenheit in ca. 80 % aller Darlehensverträge von Banken, Sparkassen und Volksbanken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dies kann dazu führen, dass die Darlehensverträge trotz Ablaufs der allgemeinen zweiwöchigen Widerrufsfrist noch widerrufen werden können. In diesem Fall muss der Kunde grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen und Bearbeitungskosten sind an den Kunden zu erstatten.

Prüfung von Kreditsicherheiten

Die Gewährung von Darlehen erfordert in der Regel eine Reihe von Sicherungsmitteln zu Gunsten der finanzierenden Bank (wie Grundschulden, Hypotheken, Globalzessionen, Raumsicherungsübereignungsverträge und Bürgschaften). Den Banken ist hierbei jedoch ein gesetzliches Maß gesetzt. Im Falle der Überschreitung dieses rechtlich zulässigen Maßes kann es zur Unwirksamkeit dieser Sicherungsmittel kommen. Wir vertreten Banken sowie Darlehensnehmer, um diese Fälle zu verhindern und Rechtsklarheit zu schaffen.

Kapitalanlagen- und Kapitalmarktrecht

Kapitalanlagen (wie z.B. Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Unternehmensbeteiligungen u.a.) müssen nach deutschem Recht in einem sogenannten Emissionsprospekt erklärt werden; hierbei sind insbesondere die Risiken und Erfolgschancen umfassend darzustellen. Sollten Risiken verschwiegen oder Erfolgschancen zu aussichtsreich im Emissionsprospekt dargestellt worden sein, kann dies Haftungsansprüche des Kapitalanlegers gegen den Berater oder die Prospektverantwortlichen begründen.

Wir helfen Kapitalanlegern dabei, entsprechende Schadensersatzansprüche zu verfolgen, und ebenso Vermittlern, entsprechende Ansprüche abzuwehren.