EuGH stärkt Verbraucherrechte
EuGH stärkt Verbraucherrechte Unzureichende Informationen im Verbraucherkreditvertrag lässt Zinsanspruch erlöschenNach Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 09.11.2016 – C-42/15) kann eine kreditgebende Bank, welche in einem Verbraucherkreditvertrag bestimmte wesentliche Informationen nicht aufgenommen hat, mit der Verwirkung des Anspruchs auf Zinsen und Kosten sanktioniert werden. D.h. der Kunde bezahlt nicht für die Kreditgewährung. Sachverhalt Die slowakische Bank, Home Credit Slovakia, verlangte die Rückzahlung eines Verbraucherkredits sowie Verzugszinsen. Der zugrundeliegende Kreditvertrag enthielt allerdings ungenaue Angaben in Bezug auf das Darlehen (z.B. fehlten Angaben zum effektiven Jahreszins). Die beklagten Kunden stellten nach zwei Monatsraten die Rückzahlung ein. Die Bank klagte sodann auf Zahlung des Kapitals, der Verzugszinsen und eine Vertragsstrafe. Das slowakische Ausgangsgericht rief den EuGH im sog. Vorabentscheidungsverfahren an und bat um Klärung diverser Fragen unter Auslegung der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge.
