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Kündigung Bausparvertrag – mögliche Wende

Kündigung Bausparvertrag – mögliche Wende

Laut öffentlich zugänglichen Medien hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die LBS Landesbausparkasse Südwest hinsichtlich der weiteren Verwendung ihrer neuen Musterbedingungen vom 21.03.2016 abgemahnt.
Diese neuen Bausparvertrag-Musterbedingungen sahen ein mögliches Kündigungsrecht der Bausparkasse 15 Jahre nach Vertragsschluss vor. Die Bausparkasse sollte zu diesem Zeitpunkt auch dann zur Kündigung berechtigt sein, wenn Verbraucher noch einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen hätten. Die Bausparkassen wollten sich wohl hierdurch gegen Niedrigzinsphasen entsprechend absichern.
Mit der Abmahnung will die Verbraucherzentrale, hilfsweise auch gerichtlich, klären lassen, dass die Bausparkassen in ihren Bedingungen eine entsprechende Klausel im Bausparvertrag in der Zukunft nicht verwenden dürfen.

Klagen der Kunden gegen Bausparkassen

Die Bausparkassen sind seit Jahren mit Klagen ihrer Kunden konfrontiert, welche sich gegen eine Kündigung ihrer Bausparverträge gerichtlich zur Wehr gesetzt haben. Das neue Kündigungsrecht ist als Reaktion der Branche auf entsprechende Versäumnisse bezüglich der Regelung von Kündigungsrechten in der Vergangenheit zu qualifizieren und soll den Bausparkassen zukünftig vertragliche Rechte zusichern.

Dr. Cai Niklaas Harders
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht