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Höhere Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ab 2023: Jetzt noch schnell zum Notar?

Höhere Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer ab 2023:

Jetzt noch schnell zum Notar?

Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine erhebliche Verschärfung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer in Kraft. Betroffen sind selbstgenutzte Häuser und Eigentumswohnungen sowie Gewerbeimmobilien. Ist bei selbstgenutzten Immobilien kein Vergleichswertverfahren auf Grundlage anderer Immobilienverkäufe in der Umgebung möglich, greift das Sachwertverfahren. Künftig wird berechnet, dass eine Wohnimmobilie 80 Jahre statt bisher 70 Jahre genutzt wird, wodurch der Alterswert sinkt und der Restwert steigt. Hinzukommt der Sachwertfaktor, der die aktuelle Marktlage abbilden soll. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung würde der Wert erheblich erhöht werden und damit zu zweistelligen prozentualen Wertsteigerungen führen. Zudem wird ein erhöhter Regionalfaktor bei besonders attraktiven Standorten berechnet, der den Immobilienwert zusätzlich erhöht. Auch beim Ertragswertverfahren, wo Mieteinnahmen und Kosten einfließen, wird es aufwändiger. Denn Eigentümer können keine Kostenpauschale mehr verrechnen, sondern müssen die Kosten detailliert nachweisen. Es ist wahrscheinlich, dass dadurch die Abschläge geringer ausfallen und es damit teurer wird.

Es wird bemängelt, dass zwar die Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer nach geltenden Immobilienwerten erhöht wird, aber die Freibeträge bei Vererbung oder Verschenkung – bei Ehegatten 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro, bei Enkeln nur 200.00 Euro – nicht angepasst werden.

Die Übertragung einer Immobilie, egal ob per Erbschaft oder Schenkung, wird teurer, da Immobilien höher bewertet werden. Angesichts der bereits hohen Immobilienpreise kann dies bei Erbschaften eine spürbare Belastung für Erben darstellen.

Wer der Steuererhöhung zuvorkommen möchte, muss die Übertragung einer Immobilie noch bis zum 31. Dezember 2022 vornehmen. Dies hat vor einem Notar zu erfolgen. Die Eintragung im Grundbuch kann auch im Jahr 2023 erfolgen, ohne der höheren Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer zu unterliegen.

Wird die Immobilie vom derzeitigen Eigentümer, kann vereinbart werden, dass das Nutzungsrecht dauerhaft beibehalten wird, welches im Grundbuch eingetragen werden kann. Dies ist in doppelter Hinsicht hilfreich: Einerseits besteht dauerhaft Klarheit über die Nutzungsmöglichkeit der Immobilie und andererseits wird der Wert der Schenkung gesenkt, was wiederum zur Vermeidung von Schenkungssteuer beiträgt. Auch hierfür ist es bedeutend den Wert des Nießbrauchs oder des Wohnungsrechts festzustellen. Der Wert wird auf Grundlage der erzielbaren Monatskaltmiete der Immobilie berechnet.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung; vereinbaren Sie hierzu einen Beratungstermin oder besuchen Sie unsere Homepage unter: www.hardersneitzel.de. Für die Kanzlei HARDERSNEITZEL: Dr. Cai Niklaas Harders, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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