Alle Artikel in: Bank- und Kapitalmarktrecht

Schiffsfonds als unternehmerische Risikoanlage

Schiffsfonds als unternehmerische Risikoanlage Die Vermittlung bzw. die Zeichnung von Schiffsbeteiligungen in Form von geschlossenen Fonds haben in Deutschland eine lange Geschichte. Die Investitionen in Containerschiffe galt lange Zeit als „sicherste Kapitalanlage“ und wurde von Banken und Finanzvermittlern in dieser Form auch an den Anleger gebracht. Die mit der Anlage in Schiffsfonds verbundenen Risiken wurden oft von den Vermittlern bzw. Banken verschwiegen. Insbesondere hinsichtlich der weichen Kosten bei Schiffsfonds zeigt sich heute, dass Vermittler (aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen) eine entsprechende Aufklärung vernachlässigten und auch hinsichtlich der zu ihren Gunsten zurückfließenden Rückvergütungen bzw. Innenprovisionen den Anleger im Unklaren ließen. Krise der Schifffahrt Die Auswirkungen der Finanzkrise und der Weltwirtschaftskrise trafen die Schifffahrt hart. Hinzu kamen Überkapazitäten durch viele Neubestellungen von Schiffen (insbesondere Containerschiffen) und die Vernachlässigung der Modernisierung der Schiffe. Nach Schätzungen werden heute bei vielen Containerschiffen schon keine neuen Charterverträge mehr geschlossen und die Schiffe liegen ohne Chartervertrag im Hafen. Diese nachteiligen Faktoren machen vor den von geschlossenen Fonds finanzierten Charterschiffen keine Ausnahme; vielmehr gerieten diese Schiffe mit Anlegerbeteiligung ebenfalls in wirtschaftliche Schieflage. …

Widerspruch bzw. Widerruf bei Lebensversicherungen: BGH entscheidet zu Gunsten der Verbraucher

Widerspruch bzw. Widerruf bei Lebensversicherungen: BGH entscheidet zu Gunsten der Verbraucher Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zwei Urteilen (29. Juli 2015 – IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) detailliert mit der Rückabwicklung widersprochener Lebensversicherungsverträge befasst. Die Kläger schlossen bei dem beklagten Versicherer fondsgebundene Renten- bzw. Lebensversicherungsverträge ab. Jahre später erklärten diese u.a. den Widerspruch (nach § 5a VVG a.F.).Die Kläger waren mit der Rückzahlung lediglich der Rückkaufswerte nicht einverstanden und klagten auf Rückzahlung sämtlicher von ihnen geleisteter Prämien nebst Zinsen. Der BGH bestätigte den wirksamen Widerspruch und beschäftigte sich mit den Folgen der Rückwicklung. Die Versicherungsnehmer konnten nach Auffassung des BGHs aber nicht sämtliche Prämien uneingeschränkt zurückverlangen, da der bis dahin genossene Versicherungsschutz zu berücksichtigen und in Abzug zu bringen sei. Die angefallenen Abschluss- und Verwaltungskosten wurden vom BGH jedoch nicht in Abzug gebracht.

Gesetzeslücke?

Gesetzeslücke? Widerruf von Darlehen auch nach dem 21. Juni 2016 möglich Bankkunden wurden im Falle der Kreditaufnahme in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat grundsätzlich Folge, dass der Kreditvertrag noch heute widerrufen werden kann.

Unzählige Risiken als (a)typisch Stiller Gesellschafter und wie Sie sie vermeiden

Unzählige Risiken als (a)typisch Stiller Gesellschafter und wie Sie sie vermeiden Seit Jahren nimmt das Anwerben von (atypisch) Stillen Gesellschaftern als Beteiligungsform zu bzw. wird als Methode immer beliebter. Die so gewonnene Liquidität bzw. dieses Fremdkapital der Unternehmen erfolgt somit außerhalb der Kreditgewährung durch Banken.

Widerspruchsjoker auch bei Lebensversicherungen

Widerspruchsjoker auch bei Lebensversicherungen Fast jeder deutsche Haushalt hat sie: eine Lebens- oder Rentenversicherung. Und das, obwohl die tatsächliche Rendite oft hinter den Erwartungen zurückbleibt. Oftmals würde sich der Versicherungsnehmer deshalb gerne im Nachhinein von dem Versicherungsvertrag lösen, sei es aufgrund der schlechten Rendite oder aufgrund von zusätzlichem Liquiditätsbedarf.