„Widerrrufsjoker“ bei Darlehensverträgen endet am 21. Juni 2016
„Widerrrufsjoker“ bei Darlehensverträgen endet am 21. Juni 2016 In den letzten Jahren gab es zahlreiche Urteile zum Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten – sogar vom Bundesgerichtshof – und oftmals zu Gunsten der Bankkunden. Zwischen November 2002 und Juni 2010 wurden in vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für die Darlehensverträge von den Banken und Sparkassen verwendet. Dies kann zu einer Widerrufbarkeit des Darlehens zum heutigen Zeitpunkt führen, obwohl die allgemeine Widerrufsfrist von 14 Tagen schon abgelaufen ist.
