Widerruf von Lebens- oder Rentenversicherungen
Die Notwendigkeit einer Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung durch Privatpersonen ist mannigfaltig. Einschlägige Motive hierfür können zusätzlicher Liquiditätsbedarf oder aber unterblieben Erwartungen der Versicherungsnehmer bzw. Kunden sein. Laut öffentlich zugänglicher Quellen werden wohl 80 % aller Lebensversicherungen vor dem vereinbarten Auslauf vom Kunden gekündigt.
Den Kunden hätte viel mehr Geld zugestanden
Im Falle der Kündigung zeigten sich viele Kunden enttäuscht, da den Agierenden für ihre gekündigten Lebens- oder Rentenversicherungsverträge gar kein oder ein viel zu geringer Rückkaufswert angeboten wurde. Den Kunden war nicht bewusst, dass ihnen eigentlich sehr viel mehr Geld zugestanden hätte; vor allem in dem Fall, in dem der jeweilige Vertrag aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung widerspruchsfähig war.
Widerruf der Verträge zwischen 1994 – 2007
Insbesondere kommt dies für abgeschlossene Verträge des Zeitraums 1994 bis 2007 in Betracht, soweit die Widerrufsbelehrung nicht korrekt war oder gar der Kunde die Versicherungsbedingungen bzw. die Verbraucherinformation nicht erhalten hat. Dies hat wiederholt der Bundesgerichtshof festgestellt (Urteil vom 07.05.2015 – IV ZR 76/11). Bei ordnungsgemäßer Belehrung hätten den entsprechenden Kunden neben den Prämien auch etwaige Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Zinsen zugestanden. Der Kunde müsse sich nach der einschlägigen Rechtsprechung lediglich die Kosten für den Risikoschutz der Policen abziehen lassen, gerechtfertigt durch die Möglichkeit der Absicherung des Versicherungsfalles.
Versicherungen setzen sich über Rechtssprechung hinweg
Die Verbraucherzentralen bieten zwar die Prüfung der Widerrufsbelehrungen; die darauf folgende außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung mit den Versicherungen ist jedoch durch einen Rechtsanwalt durchzuführen, da sich die Versicherungen über die Rechtsprechung, wie auch die Banken bei dem Widerruf von Darlehensverträgen, hinwegsetzen und auf Zeit spielen. Dies alles vor dem Hintergrund, dass etwaige Verbraucher verunsichert sind und den Weg zum Anwalt scheuen.
Wir empfehlen Kunden in diesen Angelegenheiten die Dienste eines spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um schnell, unbürokratisch und erfolgreich zu einer Rückabwicklung der oben genannten Verträge zu gelangen. Wir bieten unseren Kunden eine kompetente Rechtsberatung zu fairen Honoraren an, welche transparent dargelegt werden.
Dr. Cai Niklaas Harders
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
