„Widerrrufsjoker“ bei Darlehensverträgen endet am 21. Juni 2016
In den letzten Jahren gab es zahlreiche Urteile zum Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten – sogar vom Bundesgerichtshof – und oftmals zu Gunsten der Bankkunden. Zwischen November 2002 und Juni 2010 wurden in vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für die Darlehensverträge von den Banken und Sparkassen verwendet. Dies kann zu einer Widerrufbarkeit des Darlehens zum heutigen Zeitpunkt führen, obwohl die allgemeine Widerrufsfrist von 14 Tagen schon abgelaufen ist.
Worum geht es?
Soweit Bankkunden eine fehlerbehaftete Widerrufsbelehrung erhalten haben, können diese ihr Widerrufsrecht für Immobilienkredite in Anspruch nehmen und somit z.B. der Vorfälligkeitsentschädigung entgehen oder das Kapital (Zinsen und Tilgungen) von der Bank zurückerhalten; im Gegenzug haben sie der Bank lediglich den (niedrigeren) bankenüblichen Zinssatz zu ersetzen und das Darlehen zurück zu gewähren.
Was ist zu beachten?
Vorab sollte ferner die Restschuld des Darlehens festgestellt werden, um sodann zu ermitteln, wie diese in einer anschließenden Finanzierung bei der alten Bank getilgt werden kann. Bei der anschließenden Finanzierung ist z.B. an eine Finanzierung einer neuen Bank mit den historisch niedrigen Zinsen oder an Eigenmittel (z.B. Erbe etc.) sowie an höhere Sondertilgungen zu denken. In jedem Fall sparen Kunden viel Geld. Es ist ratsam, den Widerruf für das Immobiliendarlehen erst einzureichen, wenn der Darlehensnehmer sich seiner Anschlussfinanzierung sicher sein kann, da für die Begleichung der Restschuld bei der alten Bank dem Betroffenen allgemein nur eine Frist von 30 Tagen verbleibt. Aber auch dies ist Verhandlungssache.
Was ändert sich?
Nach neuem Gesetz ist der Widerrufsjoker (auch für alte Verträge) ab dem 21.06.2016 deutlich früher erloschen. Eine Überprüfung der Erfolgsaussichten ist deshalb ratsam, um in den Genuss der alten Regelung zu kommen.
Dr. Cai Niklaas Harders
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
