Sind „Waldfonds“ wirklich eine sichere Anlagealternative ?
Nachdem diverse Schiffsfondsgesellschaften Insolvenz angemeldet hatten, begannen große Emissionshäuser mit der Vermarktung von Waldböden in Form von Fondsbeteiligungen. Das läuft so: Die Fondsgesellschaft erwirbt ein Waldgebiet und lässt dieses bewirtschaften, um Erträge zu erhalten, die dann an die Anleger zurückfließen sollen. Aber: Vollkommen risikolos sind diese Beteiligungen nicht. Vielmehr besteht ein Risiko des (Total-)Verlustes des eingesetzten Kapitals (z.B. durch Schädlingsbefall).
Eine gute Alternative?
Auch rechtliche Probleme können sich ergeben: Bei z.B. den Waldfonds SilviRom Forest GmbH & Co. KG und SilviRom Forest 2 GmbH & Co. KG des Emissionshauses Nordcapital sollen die Gelder der Anleger in Waldflächen in Rumänien investiert worden sein. Der Nachrichtendienst Wallstreet-online.de berichtete Anfang 2015 bereits, dass es möglicherweise Probleme beim Erwerb des Waldes gegeben haben könnte, weil der Verkäufer den Wald vorher durch Bestechung/Betrug erlangt haben soll. Nach den Angaben des Nachrichtendienstes bestehe zumindest die mögliche Gefahr der Rückforderung des Waldes durch die staatliche Forstbehörde..
Das Emissionshaus Nordcapital ist laut Nachrichtendienst wallstreet-online.de der Auffassung, der Wald sei durch die Fondsgesellschaft rechtmäßig erworben worden. Zu einer möglichen Rückforderung der Waldfläche wollte Nordcapital laut Nachrichtendienst keine Stellung nehmen. Eine rechtliche Unsicherheit bleibt für die Anleger, bis das Thema endgültig geklärt ist. Das muss aber nicht abgewartet werden.
Wer muss wen worüber aufklären?
Denn der Vermittler solcher Beteiligungen, meist Banken oder freie Anlageberater, waren/sind gesetzlich verpflichtet, Anleger ordnungsgemäß und umfassend über die tatsächlichen und rechtlichen Risiken –wie oben geschildert – einer solchen Beteiligung aufzuklären. Aber auch die in vielen Fällen hohe Provision der vermittelnden Banken muss durch den Berater offengelegt worden sein.
Fazit:
Da ist einiges „im Busch“. Anleger können über einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt mögliche Ansprüche prüfen lassen.
Dr. Cai Niklaas Harders
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
