Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen sind wohl doch rechtswidrig Wer dachte, nur die Bankkunden würden die historisch niedrigen Zinsen für eine Neufinanzierung nutzen, hat sich geirrt. Die Bausparer haben die deutlich über dem Marktzins verzinsten Bausparverträge als lukrative Sparanlagen genutzt, anstatt die Bauspardarlehen abzurufen. Die Bausparkassen haben Bausparverträge massenhaft gekündigt, um der heute übermäßigen Zinslast zu entkommen, und zwar mit folgender Begründung: Die Bausparverträge seien nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB wirksam kündbar, da einem Darlehensnehmer 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung ein Sonderkündigungsrecht zustehen würde und die vollständige Auszahlung mit der Zuteilungsreife eingetreten sei. Der Bausparvertrag sei in der Ansparphase rechtlich als ein Darlehen des Bausparers an die Bausparkasse zu qualifizieren. Diese Kündigungen waren verstärkt Gegenstand von gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten von überraschten Bankkunden, die sich zum damaligen Zeitpunkt die Zinsen für die Zukunft sichern wollten.