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Widerspruchsjoker bei Kreditsicherungsabtretung unmittelbar nach Versicherungsvertragsschluss versagt

Widerspruchsjoker bei Kreditsicherungsabtretung unmittelbar nach Versicherungsvertragsschluss versagt Nach dem LG Coburg (Urteil vom 07.11.2016 – 14 O 629/15) ist ein Widerruf ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unmittelbar nach Abschluss zur Kreditsicherung verwendet hatte. Kapitallebensversicherung als Kreditsicherung Der Kläger unterhielt eine Kapitallebensversicherung; dieser Vertrag diente dem Kläger als Kreditsicherung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung. Der Kläger kündigte den Vertrag und erhielt von der beklagten Lebensversicherung eine Rückzahlung in niedriger fünfstelliger Höhe, die geringfügig über den vom Kläger insgesamt gezahlten Beiträgen lag. Nach 17 Jahren Widerspruchsrecht ausgeübt Der Kläger erklärte den Widerspruch des Versicherungsvertrages und forderte nun die Rückzahlung der geleisteten Prämien nebst Schadensersatz für entgangene Rendite, Verzugszinsen und die Kosten der von ihm beauftragten Rechtsanwälte; trotz Verrechnung des bereits erhaltenen Betrages ergaben sich Forderungen im hohen vierstelligen Bereich.

Kündigung Bausparvertrag – mögliche Wende

Kündigung Bausparvertrag – mögliche Wende Laut öffentlich zugänglichen Medien hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die LBS Landesbausparkasse Südwest hinsichtlich der weiteren Verwendung ihrer neuen Musterbedingungen vom 21.03.2016 abgemahnt.Diese neuen Bausparvertrag-Musterbedingungen sahen ein mögliches Kündigungsrecht der Bausparkasse 15 Jahre nach Vertragsschluss vor. Die Bausparkasse sollte zu diesem Zeitpunkt auch dann zur Kündigung berechtigt sein, wenn Verbraucher noch einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen hätten. Die Bausparkassen wollten sich wohl hierdurch gegen Niedrigzinsphasen entsprechend absichern.Mit der Abmahnung will die Verbraucherzentrale, hilfsweise auch gerichtlich, klären lassen, dass die Bausparkassen in ihren Bedingungen eine entsprechende Klausel im Bausparvertrag in der Zukunft nicht verwenden dürfen.