BGH Urteil zur Bankenhaftung – Missverhältnis bei Kaufpreis und Verkehrswert einer Immobilie
BGH Urteil zur Bankenhaftung – Missverhältnis bei Kaufpreis und Verkehrswert einer Immobilie Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18.10.2016 – XI ZR 145/14) haftet eine Bank nicht bei Kenntnis von einem groben Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie. Sachverhalt In diesem Rechtsstreit meinte noch das Berufungsgericht, die Bank habe diese entsprechende Kenntnis gehabt (und hafte). Einer Bank, welche sich mit der Bewertung von Immobilien beruflich befasse, könne unterstellt werden, dass sie das „vereinfachte Ertragswertverfahren“ (= Maklerformel) kenne. Anhand einer einfachen Überschlagsrechnung, habe die Bank ohne Weiteres erkennen können, dass sich der Ertragswert des im Streit stehenden Wohnungseigentums sich auf einen Betrag in der Größenordnung von allenfalls 67.872 EUR (404 EUR [Bruttokaltmiete] x 14 Jahre x 12 Monate) belaufen habe und somit habe sich der Kaufpreis von 133.900 EUR in einer Größenordnung von etwa dem Doppelten des überschlägigen, anhand des Ertragswerts ermittelten Verkehrswerts bewegt.
