Wohnimmobilienkredite: Vergabe wird einfacher
Am 21.12.2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Finanzaufsicht beschlossen.
Mit dieser Neuregelung der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll die Vergabe dieser Kredite erleichtert werden.
Danach sollen Wertsteigerungen durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden. Ferner sollen die Regelungen für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten Immobilienverzehrkredite anwendbar sein, um Auslegungsunsicherheiten mancher Institute bei der Kreditvergabe beispielsweise an ältere Menschen zu beheben.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) soll ferner bestimmte Vorgaben für die Vergabe von Wohnimmobilienkredite festsetzen können (wie zum Beispiel eine Obergrenze für das Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Immobilienwert). Dies vor dem Hintergrund, risikoreiche Finanzierungen zu vermeiden und Gefahren für die Finanzstabilität abzuwehren.
Die BaFin hat außerdem eine Einschätzung der drohenden Risiken für die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems und für die Finanzstabilität vorgenommen (vor Einsatz der Instrumente. Hierbei soll sie sich auf einschlägige Analysen und Bewertungen der Deutschen Bundesbank stützen.)
Betroffene Bankkunden sollten sich bei Interesse Rechtsrat einholen.
Dr. Cai Niklaas Harders
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
