Widerspruchsjoker bei Kreditsicherungsabtretung unmittelbar nach Versicherungsvertragsschluss versagt
Nach dem LG Coburg (Urteil vom 07.11.2016 – 14 O 629/15) ist ein Widerruf ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unmittelbar nach Abschluss zur Kreditsicherung verwendet hatte.
Kapitallebensversicherung als Kreditsicherung
Der Kläger unterhielt eine Kapitallebensversicherung; dieser Vertrag diente dem Kläger als Kreditsicherung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung. Der Kläger kündigte den Vertrag und erhielt von der beklagten Lebensversicherung eine Rückzahlung in niedriger fünfstelliger Höhe, die geringfügig über den vom Kläger insgesamt gezahlten Beiträgen lag.
Nach 17 Jahren Widerspruchsrecht ausgeübt
Der Kläger erklärte den Widerspruch des Versicherungsvertrages und forderte nun die Rückzahlung der geleisteten Prämien nebst Schadensersatz für entgangene Rendite, Verzugszinsen und die Kosten der von ihm beauftragten Rechtsanwälte; trotz Verrechnung des bereits erhaltenen Betrages ergaben sich Forderungen im hohen vierstelligen Bereich.
LG: Widersprüchliches Verhalten
Ohne Erfolg: Nach dem LG bestehe das Widerspruchsrecht des Klägers zwar fort (da u.a. die Widerrufsbelehrung der Versicherung fehlerhaft gewesen sei). Dadurch, dass er seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zeitnah nach Abschluss des Vertrages, sogar noch im gleichen Monat, zur Kreditsicherung an seine Bank abgetreten habe, habe er sich jedoch widersprüchlich verhalten. Ferner sei der Vertrag bei Ausübung des Widerspruchsrechts bereits seit sieben Jahren nach der Kündigung des Klägers abgerechnet gewesen. Zuvor habe der Kläger schließlich auch mehr als 10 Jahre die Prämien gezahlt.
Die Auffassung des LG wurde durch das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt.
Dr. Cai Niklaas Harders
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
