Bank- und Kapitalmarktrecht

Kein Individualbeitrag bei Verbraucherkrediten

Kein Individualbeitrag bei Verbraucherkrediten

Abermals keine höchstrichterliche Entscheidung zur Wirksamkeit eines laufzeitunabhängigen Individualbeitrags bei Verbraucherkrediten

Nachdem bereits die Targobank in ihrem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 450/15) die Revision nach nochmaliger Prüfung des Einzelfalls zurückgenommen hatte, wurde nunmehr auch die Revision von der beklagten Bank in dem Verfahren XI ZR 231/16 zurückgenommen.


Damit bleibt die Frage der Wirksamkeit von einem laufzeitunabhängigen Individualbeitrag in Verbraucherkrediten abermals höchstrichterlich ungeklärt. Die vorinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zugunsten des Verbrauchers ist damit rechtskräftig. Das Landgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass eine von einem Kreditinstitut bei Abschluss eines Privatkreditvertrags verwendete Klausel, nach der im Rahmen eines „Individual-Kredits“ als Entgelt ein einmaliger laufzeitabhängiger Individualbeitrag verlangt werden darf, den Kunden unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist. Geklagt hatte ein Verbraucherverein. Die beklagte Bank muss es nunmehr in Zukunft unterlassen, in ihren Formularverträgen mit Verbrauchern zu einem sogenannten Individual-Kredit die Erhebung eines einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags vorzusehen und zu verlangen.
Betroffene Bankkunden sollten sich entsprechenden Rechtsrat einholen. Da das Vorgehen gegen die Bank unter Umständen rechtlich schwierig sein kann, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Dr. Cai Niklaas Harders
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht