Bank- und Kapitalmarktrecht

Abwehr Immobilienblase – BaFin soll erweiterte Befugnisse erhalten

Abwehr Immobilienblase – BaFin soll erweiterte Befugnisse erhalten

Per Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10935) werden laut einer Mitteilung der Bundestagspressestelle vom 24.01.2017 Empfehlungen des Ausschusses für Finanzmarktstabilität der Bundesregierung (AFS) vom 30.06.2015 umgesetzt.

Mindeststandards für Neukredite

Hiernach soll die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mehr Befugnisse erhalten, um so mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase effektiver kontrollieren zu können (z.B. durch Festlegung von bestimmten Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten).
Grund hierfür sei, dass die vorhandenen Instrumente nach Auffassung des AFS „nicht ausreichen, um mögliche systemische Risiken aus expansiver Kreditvergabe, sinkenden Kreditvergabestandards und schnell steigenden Preisen wirksam und zielgenau abwehren zu können“. Durch das neue Gesetz werden Ausfallwahrscheinlichkeiten beziehungsweise Verlustquoten reduziert.

Ausnahmen

Die BaFin kann ferner Freikontingente und Bagatellgrenzen festlegen; Kredite für „Vorhaben der sozialen Wohnraumförderung und die Renovierung von Wohnimmobilien sowie Anschlussfinanzierungen“ sind laut Entwurf von der Neuregelung aber nicht betroffen.
Mit Verweis auf die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie werden u.a. die Anforderungen an die Prüfung der Kreditwürdigkeit deutlicher gemacht werden; auch soll das Darlehensrecht an europarechtliche Vorgaben der Benchmark-Verordnung angepasst werden (insbesondere in Form von Informationspflichten zu Referenzwerten bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen sowie bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen).

Dr. Cai Niklaas Harders
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht